Informationen für Kassenpatienten

Information für Kassenpatienten

Liebe Patientin, lieber Patient,

viele Patienten übersehen bei einer Terminanfrage, dass ich 2013 meine Zulassung als Kassenarzt zurückgegeben habe. Eine Direktabrechnung mit einer Gesetzlichen Krankenkasse ist daher nicht möglich.

Selbstverständlich können sich auch Kassenpatienten dennoch bei mir behandeln lassen. Etliche meiner Neupatienten sind tatsächlich „Kasse versichert“. Diese erhalten dann – wie die Privatpatienten auch – eine Rechnung, die sie mir resp. meiner Abrechnungsfirma erstatten müssen. Erfahrungsgemäß verweigern die Gesetzlichen Krankenkassen die Übernahme der Kosten meiner Rechnungen selbst teilweise, Begründung: Ich sei kein Kassenarzt (oder heutzutage: „Vertragsarzt“).

Die Kassenpatienten, die sich bei mir behandeln lassen, werden aber immer bei Terminvereinbarung von meinen Mitarbeiterinnen auf den Umstand, die Rechnung selbst tragen zu müssen,  hingewiesen und erneut im Behandlungsvertrag, den der Patient unterschreibt. Also: eine unangenehme Überraschung wie „Damit hab ich nicht gerechnet, dass ich das selber zahlen muss“ gibt es nicht.

Wie hoch die Rechnungskosten sind, ist im Einzelfall verschieden und zu Beginn der Behandlung nicht genau vorhersehbar. Das liegt daran, welche Probleme im ärztlichen Gespräch und bei den Untersuchungen entdeckt werden.