Häufige Fragen

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren in meiner Praxis

In meiner Praxis decke ich ein breites neurologisches und psychiatrisches Spektrum ab. Untersuchungen und Behandlungen, die in den meisten neurologisch-psychiatrischen Praxen nicht zur Verfügung stehen, sind in der folgenden Übersicht im Fettdruck hervorgehoben.

Die Übersicht informiert Sie vor allem über technische und testpsychologische Leistungen. Dass Sie im Bedarfsfall eine ausführliche psychiatrische und/oder körperlich-neurologische Untersuchung erhalten und Ihnen erforderlichenfalls auch umfangreiche Gespräche zuteil werden, ist selbstverständlich.

Gibt es Untersuchungs- und Behandlungsschwerpunkte in meiner Praxis?

Natürlich, so wie in fast allen Praxen:
Mein psychiatrischer Schwerpunkt liegt in der Diagnostik und Behandlung affektiver Erkrankungen = Gemütsleiden (insbesondere schwerer und therapieresistenter Depressionen), und von Demenzen.

Neben der medikamentösen Behandlung kommt zur Behandlung der Depressionen erforderlichenfalls und in aller Regel ohne Nebenwirkungen die transcranielle repetitive Magnetstimulation zum Einsatz.

Selten wende ich auch die Elektrokonvulsionsbehandlung an, die früher abschreckenderweise "Elektroschock" genannt wurde.

Keine besonderen Kompetenzen sehe ich bei mir in der Behandlung von Psychosen (wobei ich natürlich dennoch einige Psychotiker betreue). Persönlich keinerlei Zugang gefunden habe ich zur Behandlung von Suchterkrankungen aller Art.

Fakt ist: Ich bin sehr an der biologischen Psychiatrie und der damit einhergehenden differenzierten Psychopharmakotherapie orientiert. Fast alle meine Patienten behandle ich mit Medikamenten. Selbstverständlich wird auch eine Psychopharmakotherapie nicht gut funktionieren ohne ausführliche Gespräche mit den Patienten. Erforderlichenfalls auch ausführliche Gespräche mit dem Patienten sind daher eine selbstverständliche Voraussetzung gerade zu Beginn einer Behandlung.

Wenn Sie allerdings die Einstellung mitbringen, Medikamente seien ohnehin Gift und werden daher von Ihnen strikt abgelehnt, dann sind Sie bei mir falsch. Zu dem Thema habe ich bereits einen Artikel im Neumarkter Tagblatt geschrieben, den Sie im Folgenden leicht überarbeitet wiederfinden:

"Medikamente sind Gift - diese Ansicht ist in der Bevölkerung weit verbreitet. Ein Arzt ist mit dieser Meinung vieler Patienten tagtäglich konfrontiert. Unbestritten: durch Medikamente kommen Menschen immer wieder zu Schaden, teils unvorhersehbar, gelegentlich sogar mit tödlichem Ende. Es gilt der alte Satz der Pharmakologie: Was wirklich wirkt, hat auch Nebenwirkungen - und diese Nebenwirkungen können durchaus schwerwiegend sein.
Allerdings sollte man einmal einen Blick auf die Fakten werfen: Deutschland (West plus Ost) hatte 1950 ziemlich genau dieselbe Einwohnerzahl wie heute: ca. 80 Millionen. In ganz Deutschland gab es 1950 gerade einmal ca. 7.000 Menschen, die 90 oder älter waren. Heute sind es ca. 700.000 - das hundertfache! Je mehr die Ärzte die Menschheit mit Medikamenten vergiften, desto höher wird offenkundig die Lebenserwartung bei obendrein verbesserter Lebensqualität, und zwar gerade weil viele ältere Menschen oft dreimal täglich eine Handvoll Pillen gegen diverse Leiden schlucken. Das gilt, obwohl es bei einer entsprechenden Vielzahl an Medikamenten es schlicht und einfach unmöglich ist, eventuelle Wechselwirkungen noch zu überschauen.

Meine feste Überzeugung ist: Es sterben viel mehr Leute an den Bluthochdruckmedikamenten, die sie aus falscher Angst nicht nehmen, als Menschen an den Nebenwirkungen der Medikamente gegen die Killerkrankheit Bluthochdruck. Und seit einigen Monaten wissen wir, dass unbehandelte Depressionen nach dem Herausrechnen von Selbstmorden das Leben um durchschnittlich acht bis zehn Jahre durch Herz-Kreislaufkrankheiten verkürzen - Tod durch ein vollkommen falsches "das muß sich selber wieder legen", oder "Psychopharmaka sind Gift - die nehme ich auf keinen Fall".
Besser Naturheilmittel? Die gibt es schon seit dem alten Ägypten, sie haben die Menschheit aber nicht wirklich weitergebracht. Und Homöopathie? Die wurde von Samuel Hahnemann 1796 etabliert, trotzdem betrug die Lebenserwartung im Deutschen Reich 80 Jahre bei Einführung der Rentenversicherung  später nur ca. 37 Jahre. Aufwärts geht es mit dem medizinischen Fortschritt erst, seit die Chemie Einzug in die Pharmakologie hielt: 1899 ließ sich Bayer das erste chemische Medikament Acetylsalicylsäure als "Aspirin" patentieren.
All die hochkomplexen Operationen wie die gleichzeitige Transplantation von Herz und Lungen wären nicht möglich, wenn nicht zugleich die Narkoseärzte den Patienten mit zahlreichen Medikamenten versorgen würden - von der Vielzahl an Medikamenten, die die Vor- und Nachbehandlungen erfordern, ganz zu schweigen. Das ganze Notarztrettungssystem wäre sinnlos, wenn die Notärzte nicht zahlreiche Medikamentenampullen bei sich hätten.
Dennoch gilt: Medikamente sind tatsächlich Gift - und zwar für die Bilanzen der Sozialversicherungen. Die Renten-, Kranken- und Pflegekassen bekommen immer mehr ein ernsthaftes Finanzierungsproblem durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung, die neben der verbesserten Hygiene und Ernährung zu einem wesentlichen Teil auf die moderne Medizin mit ihren Medikamenten zurückzuführen ist."


Meine psychotherapeutische Ausbildung ist breit: nicht nur, dass ich mir die Qualifikation als tiefenpsychologisch orientierter Psychotherapeut erworben habe. Dazu kommt eine überwiegend verhaltenstherapeutisch orientierte Ausbildung als Sexualtherapeut. Diese Ausbildungen kommen meinen Patienten andauernd zugute: Beeinflussen sie doch auch das tagtägliche Gespräch gleich über welches Problem sehr.
Allerdings habe ich eine Psychotherapie im eigentlichen Sinn seit langen Jahren nicht mehr durchgeführt, weil mir einfach die Zeitressourcen dafür gefehlt haben. Meine ehrliche Meinung zur Psychotherapie ist: Sie ist einerseits ein unverzichtbarer Baustein im Instrumentarium zur Behandlung psychisch Kranker, sie wird heutzutage allerdings vorschnell und unkritisch - damit oft auch unwirksam - eingesetzt. Vielen Patienten ist mit einer Medikation schneller und effektiver zu helfen als mit Psychotherapie, auch wenn diese Ansicht dem Zeitgeist so gar nicht entgegenkommt.

Auf neurologischem Fachgebiet bestehen wegen der breiten diagnostischen Möglichkeiten in meiner Praxis Schwerpunkte in der

  • Durchführung schwieriger Differenzialdiagnosen, z.B. zur Abklärung der Frage, ob einander überlagernde Beschwerdebilder vorliegen (Bsp.: eingeklemmter Nerv in einer Gliedmaße und zugleich eingeklemmte Nervenwurzel in der Wirbelsäule?).
  • Abklärung entzündlicher Prozesse im Zentralnervensystem w.z.B. die Frage nach einer Multiplen Sklerose oder einer Borrelienerkrankung z.B. der Nervenwurzeln. Diese Fragestellungen erfordern die Entnahme von Nervenwasser durch eine dünne Nadel, die am unteren Ende der Wirbelsäule eingestochen wird (Liquorpunktion, Lumbalpunktion).
  • Themen, mit denen ich mich tagtäglich beschäftige, sind Kopfschmerzen, Anfälle, Schwindel, M. Parkinson etc. - Etliche Patienten behandle ich auch mit der ansich seltenen Erkrankung Myasthenia gravis.

Hinweis für Parkinson-Patienten: für diese Erkrankung besteht eine Kooperation mit der Neurochirurgie der Universität Regensburg, insbesondere bei der Frage, ob der Patient von der Implantation eines Hirnschrittmachers profitiert.

In der Neurologie

Untersuchung und Behandlung aller gängigen und auch eher seltenen Krankheitsbilder, derzeit wird eine Schwerpunkt-Kooperation mit der Neurochirurgie der Universität Regensburg zur Versorgung von Patienten mit Hirnschrittmachern aufgebaut.

Die Behauptung wage ich, dass ich es mit meinem neurologisch-diagnostischem Spektrum mit jeder Universitätsambulanz aufnehmen kann. Was es mit den Untersuchungen genau auf sich hat, erkläre ich Ihnen, falls diese Untersuchungen erforderlich werden. Die Auflistung der Untersuchungsmethoden dient vor allem der Information anderer Ärzte.
Folgende Untersuchungen werden in meiner Praxis durchgeführt:

  • EEG, routinemäßig mit brain mapping und begleitendem EKG und EOG
  • evozierte Potentiale:
    • Akustisch evozierte Potentiale AEP = BERA
    • somatosensibel evozierte Potentiale SSEP (im Bereich der oberen Extremitäten auch Ableitungen vom Plexus und vom HWK 6, Messungen außerhalb der gängigen Routine w.z.B. V/2- und V/3-SEP, SSEP des N. axillaris, des N. cutaneus femoris lateralis, des N. saphenus, des N. suralis, des N. pudendus, Dermatom-SEP's)
    • magnetisch evozierte Potentiale MEP (Auslösung cortical oder spinal, auch Hirnnerven: N. V/3, N. VII und N. XII)
    • visuell evozierte Potentiale VEP (musterevoziert, ggf. auch blitzevoziert, ggf. auch mit binocularer Halbfeldreizung)
    • periphere autonome Potentiale PAP
    • vestibulär evozierte Muskelpotentiale VEMP
  • sensible Neurographie an den oberen und unteren Extremitäten
  • motorische Neurographie auch selten neurographierter Nerven w.z.B. des N. suprascapularis, N. facialis, N. accessorius, N. phrenicus. Repetitive Stimulation.
  • Nadel-EMG, auch im Beckenbodenbereich
  • Tremoranalyse mit synchroner Agonisten- und Antagonistenableitung
  • Blinkreflex, H-Reflex M. soleus und M. vastus medialis, F-Wellen, elektrisch getriggerte Muskeleigenreflexe, Analreflex zur Beurteilung des Beckenbodens.
  • Elektronystagmographie (ENG) incl. calorischer Reizung
  • cardiale vegetative Funktionsdiagnostik  (Sympathicus via Handgrip-Test, Parasympathicus via Herzratenvarianzanalyse)
  • semiquantitative olfaktorische Testung mittels sniffin sticks
  • Ultraschalldiagnostik der Hirndurchblutung (cw-Doppler, Duplex, gepulster transcranieller Doppler)
  • Untersuchung der Augenbeweglichkeit mittels Hess-Schirm
  • Liquordiagnostik  = Nervenwasseruntersuchung (Punktion, Zytologie, orientierende Tests wie Hb und Pandy durch mich, weitere Bestimmungen durch den Laborarzt).

in der Psychiatrie

Die neurologische Diagnostik findet z.T. auch in der Psychiatrie ihre Anwendung, z.B. das EEG und natürlich auch die Ultraschalldiagnostik der Hirndurchblutung bei der Demenzabklärung, Testung mittels sniffin sticks  in der Differenzialdiagnostik von Demenzen, cardiale vegetative Funktionsdiagnostik  bei Depressionen (die hier fast immer pathologisch ausfällt, korrelierend mit der um acht bis zehn Jahre verkürzten Lebenserwartung unzulänglich behandelter Depressiver durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen).

Zusätzlich werden folgende testpsychologische Untersuchungen durchgeführt:

  • Freiburger Persönlichkeitsinventar FPI-R
  • Goldberg-Depressionstest
  • DemTect
  • MMS-Test
  • Uhrenzeichentest
  • WURS-K, ggf. in Kombination mit einem ADHS-Test für Erwachsene
  • etc.

Neben der medikamentösen Verordnung setze ich folgende technische Verfahren zur Behandlung Depressiver ein:

wobei meine Praxis in ganz Deutschland die einzige ist, in der diese Behandlung angeboten wird, ansonsten werden EKT-Behandlungen nur in psychiatrischen Fachkliniken durchgeführt. Die Behandlung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Anaesthesisten des OP-Zentrums hier in unserem Neumarkter Ärztehaus, die die erforderliche Kurznarkose vornehmen.
Wichtig ist auch, dass Sie mir einen umfassenden Überblick über Ihre Vorbehandlungen ermöglichen (Welche Medikamente bisher? Einnahmedauer? Maximale Dosierung?). Denn nur, wenn die Indikation zur EKT eindeutig den gängigen Therapieempfehlungen nach besteht, nehme ich diese Behandlung auch vor.
Hinweis: Sollten Sie aus größerer Entfernung anreisen, um EKT-Behandlungen durchführen zu lassen, so ist Ihnen mein Praxisteam gern dabei behilflich, in einem Neumarkter Hotel eine Übernachtungsmöglichkeit zu finden.

Rechnungsstellung 2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

bitte beachten Sie zuerst, dass ich die Zulassung zur Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen 2013 zurückgegeben habe. Als Kassenpatient können Sie sich selbstverständlich dennoch in meiner Praxis untersuchen und therapieren lassen, allerdings haben Sie im Allgemeinen keinen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Kasse, die Rechnungskosten müssen Sie also meist selber tragen. Auch GKV-Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für eine ambulante Behandlung (ja, das gibt es!) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Kasse keine „reinen“ Privatärzte aufsuchen, sondern nur Kassenärzte, um sich dort privat behandeln zu lassen. Die Rechnungsstellung erfolgt stets nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte „GOÄ“.

Meine Rechnungsstellung nehme ich in der Regel nicht selbst vor, sondern erfolgt über die Abrechnungsstelle für Privatpatienten PRIVAS, Regensburg. Gutachten werden vom Auftraggeber erstattet.

So wie andere Kollegen komme ich inzwischen nicht mehr daran vorbei, von jedem neuen Patienten für bestimmte Leistungen einen Steigsatz zu verlangen, der über der üblichen Erstattungsschwelle der Privaten Krankenversicherer (und der Beihilfen) liegt. Ausnahmen gibt es auch nicht für die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse oder der KVB.

Bevor die Untersuchung und Behandlung beginnt, werden Sie bei Erstvorstellung von mir auf die Thematik ausdrücklich nochmal angesprochen. Falls Sie meinen, mit den im Folgenden aufgeführten Gebühren finanziell überfordert zu sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine andere Praxis zu wenden, die eventuell diese erhöhten Steigsätze nicht verlangt. Allerdings bin ich nicht über die Rechnungsgepflogenheiten der einzelnen Kollegen informiert. Es macht also keinen Sinn, mich oder meine Mitarbeiterinnen danach zu fragen, wo es denn vielleicht billiger sein könnte.

Zum Hintergrund: Die Abrechnung privatärztlicher Leistung erfolgt nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte „GOÄ“. Diese wird vom Verordnungsgeber – das ist das Bundesgesundheitsministerium – erlassen. Die aktuell gültige GOÄ stammt von 1996. Allein die Teuerungsrate hat die Gebühren vom 01.01.1996  bis zum 31.12.2023 um 66,4 Prozent entwertet, ohne dass ein Ausgleich erfolgt wäre.

Falls Sie im Moment am Gelesenen zweifeln: Ja, es stimmt, wir Ärzte arbeiten ohne Preiserhöhung immer noch zu den Gebühren von 1996. Unsere Rechnungen sind demnach zum Zeitpunkt 31.12.2023 66,4 Prozent weniger wert als 1996.

Anderen selbständigen Berufsgruppen hat die Politik zwischenzeitlich natürlich wiederholt höhere Gebühren zugebilligt, zum Beispiel Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren, Tierärzten, KfZ-Sachverständigen etc.

Der derzeitige Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach hat bereits angekündigt, dass er auch bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode die GOÄ nicht anpassen will, obwohl Verhandlungen dazu schon seit etlichen Jahren laufen. Ärzten wird solch eine Anpassung jedoch vorenthalten, weil mit höheren Abrechnungsbeträgen in Arztrechnungen die Ausgaben der Öffentlichen Hand für die Beihilfe steigen würden. (Bei der Beihilfe handelt es sich um die kostenlose Krankenzusatzversicherung für Beamte, die 50 bis 70 Prozent der Arztrechnung und Rezeptkosten dieser Berufsgruppe übernimmt, so dass sich diese nur zu 30 bis 50 Prozent privat versichern müssen.)

Das Resultat ist freilich, dass diese Sparanstrengungen des Staates zu Gunsten der Beihilfeausgaben zu Lasten der Ärzte gehen. Allein mein persönlicher Umsatzverlust durch den Nicht-Ausgleich der Inflation seit 1996 (und von mehr als dem Inflationsausgleich rede ich gar nicht!) liegt im hohen sechsstelligen Euro-Bereich. Anderen selbständigen Ärzten ergeht es genauso.

Demgegenüber steigen die Kosten für Miete, die Gehälter meiner Mitarbeiterinnen, Versicherungen, Raumpflege, Gerätebeschaffung und –wartung etc. kontinuierlich.

Im Frühjahr 2023 hat sogar die ansonsten sehr träge Bundesärztekammer auf den politischen Stillstand reagiert mit einem „Merkblatt der Bundesärztekammer zu abweichenden Honorarvereinbarungen …“:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Honorar/GOAE/Merkblatt fuer AErzte zur abweichenden Honorarvereinbarung sowie zur Anwendung hoeherer Steigerungsfakttoren.pdf

Den Hinweisen der Bundesärztekammer werde ich nachkommen und Ihnen persönlich folgende Honorarvereinbarung vorlegen:

GOÄ-Nr. - Stand 2024

Bezeichnung der Leistung

Steigerungssatz

Betrag in €

1

Beratung

5,3

24,70

1a

Email an mich ohne Antwort

5,3

24,70

3

eingehende Beratung, mindestens 10 min.

5,3

46,32

3a

Email-Kontakt mit Kurzantwort

5,3

46,32

4

Fremdanamnese, Unterweisung Bezugsperson

5,3

67,95

34

Erörterung lebensverändernde Erkrankung

5,3

92,70

60

Konsiliarische Erörterung

5,3

37,05

70

Attest

5,3

28,41

75

Arztbrief

5,3

40,17

80

schriftl. gutachtl. Äußerung, z.B. für Krankenversicherung

5,3

92,70

800

neurologische Untersuchung

5,3

60,26

801

psychiatrische Untersuchung

5,3

77,22

804

psychiatrische Behandlung

5,3

46,32

806

psychiatrische Behandlung, Dauer über 20 min.

5,3

77,22

886

psychiatrische Behandlung Kind/Jugendlicher

5,3

61,80

 

Wie Sie sehen, sind bei weitem nicht alle Leistungen betroffen, sondern nur die nicht-technischen. Den finanziellen Schaden durch den fehlenden Teuerungsausgleich seit 1996 bei den technischen Leistungen trage ich vorläufig noch selber.

Welche der obigen Gebührenziffern bei Ihnen zum Tragen kommen, kann ich vor dem Anfangsgespräch und der Untersuchung nicht wissen. Die gesetzlichen Regelungen schreiben allerdings klar vor, dass die Honorarvereinbarung VOR Beginn der ärztlichen Leistung getroffen werden muss.

2023 habe ich mit dem Steigerungsfaktor „5“ begonnen und passe diesen alljährlich um die Inflationsrate nach oben an.

Nach den Erläuterungen oben hoffe ich auf Ihr Verständnis.

Ihr

Dr. Christian Nunhofer